Türkisches Immobilienrecht: Ein umfassender Überblick

Türkisches Immobilienrecht

Teil I: Gesetzeswerke und Neuregelungen

Das türkische Immobilienrecht ist durch verschiedene Gesetze geregelt, die spezifische Aspekte des Erwerbs und der Nutzung von Immobilien abdecken. Diese umfassen:

  • Obligationengesetzbuch (OGB): Regelungen zum Bauwerkvertragsrecht.
  • Zivilgesetzbuch (ZGB): Beinhaltet Bestimmungen zum Sachenrecht, wie die Übertragung und Belastung von Grundstücken.
  • Grundbuchgesetz: Regelt die Führung des Grundbuchs und das Eintragungsverfahren.
  • Verbraucherschutzgesetz: Gilt auch für selbst bewohnte Immobilien.
  • Gesetz über Stockwerkseigentum / Genossenschaftsgesetz: Relevant für Wohneigentum und Zeiteigentum.
  • Denkmalschutzgesetz: Enthält Restriktionen zum Schutz von Kulturgütern.

Nach türkischem Recht sind Kauf- und Verkaufsgeschäfte von Immobilien dem Grundbuchamt vorbehalten. Notare sind in diesem Prozess nicht berechtigt, können jedoch Vertragsvereinbarungen festhalten. Die tatsächliche Übertragung des Grundvermögens erfolgt beim Grundbuchamt.

Es besteht jedoch eine wichtige Warnung: Das Verlangen nach dem Kaufpreis oder Anzahlungen vor der eigentlichen Grundstücksübertragung birgt Risiken. Selbst wenn der Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen wurde, gehört das Grundstück dem Käufer erst nach der Eintragung beim Grundbuchamt.

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, wodurch Objekte und Besitzverhältnisse nur dann belastet sind, wenn sie im Tapu (Grundbuch) eingetragen sind.

Neuregelungen: Das Gesetz Nr. 5444 von 2005 und die Änderung des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 ermöglichen ausländischen Personen den Erwerb von Immobilien in der Türkei unter bestimmten Bedingungen. Eine weitere Anpassung im Jahr 2012 (Gesetz Nr. 6302) führte zu Erleichterungen, wie dem Wegfall des Gegenseitigkeitsprinzips für bestimmte Länder.

Restriktionen: Die Gesamtfläche der von Ausländern erworbenen Immobilien ist begrenzt. Sperr- und Sicherheitszonen sowie bestimmte Regelungen für ländliche Gebiete sind zu beachten.

Kosten und Steuern: Beim Eigentumsübergang fallen Grundbuchgebühren und Grunderwerbssteuern an, deren Höhe sich nach dem Immobilienwert richtet.

Die Beachtung dieser Regelungen ist entscheidend, da das türkische Immobilienrecht komplex ist und eine kompetente Beratung empfohlen wird.

Teil II: Erwerben und Erben

Der Erwerb von Immobilien erfolgt durch schuldrechtliche Verträge, Ersitzung, Verbindung und Aneignung sowie durch Erbfall, wobei das türkische Recht maßgeblich ist.

Der Kaufvertrag wird vor dem Grundbuchamt abgeschlossen und durch eine öffentliche Urkunde dokumentiert. Ein gültiger Erbschein ist im Erbfall erforderlich.

Es gibt besondere Regelungen für den Erwerb von Stockwerkseigentum und Zeiteigentum, die spezifische Verfahren und Bedingungen unterliegen.

Insgesamt ist das türkische Immobilienrecht durch eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen gekennzeichnet, die eine sorgfältige Beachtung erfordern, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Bei der Navigation durch die gesetzlichen Anforderungen des türkischen Immobilienrechts stehen wir von Prime Realty gerne zur Unterstützung bereit. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und professionelle Hilfe bei Ihrem Immobilienerwerb in der Türkei.

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